Voraussetzungen
Eine ambulante Rehabilitation über die Deutsche
Rentenversicherung können Sie beantragen, wenn Sie
erwerbsfähig oder arbeitsuchend sind, sprich Sie im
erwerbsfähigen Alter sind und durch Ihre Krankheit die
Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder in Zukunft mit einer
Verminderung dieser zu rechnen ist.
Ablauf
Ihr behandelnder Arzt
prüft, ob Ihnen eine Rehabilitation zusteht und die
Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllt sind.
Ist dies gegeben, so füllt der Patient den „Antrag auf
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (G0110)
und der Arzt einen Befundbericht aus, der gleichzeitig
der Antrag für eine Rehabilitation ist. Bei der
Deutschen Rentenversicherung Bund ist dies das Formular
G1204 („Ärztlicher Befundbericht zum Rehaantrag der
Rentenversicherung“). Bei der Deutschen Rentenversicherung Nord ist dies
das Formular
SMD2061 („Ärztlicher Befundbericht“).
Sofern Sie eine ambulante Rehabilitation in unserem
Hause wünschen, können Sie nach dem Prinzip des Wunsch-
und Wahlrechtes (§ 9 SGB IX und § 33 SGB I) im
Reha-Antrag als „Rehaklinik“ die Sport-REHA-Kiel
angeben. Nach Prüfung des Reha-Antrages durch die
Rentenversicherung, erhalten Sie eine Kostenzu- oder
absage. Wird Ihnen die ambulante Reha in der
Sport-REHA-Kiel genehmigt, setzen wir uns zur
Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Behandlung
Pro Behandlungstag
(Montag bis Freitag) sind mindestens 5-6 Stunden
einzuplanen, in denen Sie komprimiert Ihre Anwendungen
erhalten. Je nach Arbeits- und Beschwerdeprofil erhalten
Sie Anwendungen wie Physiotherapie, Massage (nach Bedarf
auch Lymphdrainage, Fango sowie Elektrotherapie),
Bewegungsbäder und medizinische Trainingstherapie,
Arbeitsplatztraining, Ergotherapie, Walking und
Gangschule, Kurse zur Stress- und Schmerzbewältigung,
Nichtrauchertraining, psychologische Einzeltherapie,
Ernährungsberatung, Lehrküche, Sozialberatung sowie
Gesundheitsseminare und Sie erlernen
Entspannungstechniken. Bei einer ambulanten
Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung
fällt keine Zuzahlung an.