Voraussetzungen
Eine ambulante Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung können Sie beantragen, wenn Sie erwerbsfähig oder arbeitsuchend sind, sprich Sie im erwerbsfähigen Alter sind und durch Ihre Krankheit die Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder in Zukunft mit einer Verminderung dieser zu rechnen ist.
Ablauf
Ihr behandelnder Arzt prüft, ob Ihnen eine Rehabilitation zusteht und die Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllt sind.
Ist dies gegeben, so füllt der Patient den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (G0110) und der Arzt einen Befundbericht aus, der gleichzeitig der Antrag für eine Rehabilitation ist.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist dies das Formular G1204 („Ärztlicher Befundbericht zum Rehaantrag der Rentenversicherung“).
Bei der Deutschen Rentenversicherung Nord ist dies das Formular SMD2061 („Ärztlicher Befundbericht“).
Sofern Sie eine ambulante Rehabilitation in unserem Hause wünschen, können Sie nach dem Prinzip des Wunsch- und Wahlrechtes (§ 9 SGB IX und § 33 SGB I) im Reha-Antrag als „Rehaklinik“ die Sport-REHA-Kiel angeben. Nach Prüfung des Reha-Antrages durch die Rentenversicherung, erhalten Sie eine Kostenzu- oder absage. Wird Ihnen die ambulante Reha in der Sport-REHA-Kiel genehmigt, setzen wir uns zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Behandlung
Pro Behandlungstag (Montag bis Freitag) sind mindestens 5-6 Stunden einzuplanen, in denen Sie komprimiert Ihre Anwendungen erhalten. Je nach Arbeits- und Beschwerdeprofil erhalten Sie Anwendungen wie Physiotherapie, Massage (nach Bedarf auch Lymphdrainage, Fango sowie Elektrotherapie), Bewegungsbäder und medizinische Trainingstherapie, Arbeitsplatztraining, Ergotherapie, Walking und Gangschule, Kurse zur Stress- und Schmerzbewältigung, Nichtrauchertraining, psychologische Einzeltherapie, Ernährungsberatung, Lehrküche, Sozialberatung sowie Gesundheitsseminare und Sie erlernen Entspannungstechniken.
Bei einer ambulanten Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung fällt keine Zuzahlung an.